Hotelier behauptet Verleumdung wegen meiner 1-Sterne-Bewertung: Google löscht meine Kritik – Ich wehre mich!

Bei Google nur einen Stern vergeben

Bei Google habe ich nur einen Stern vergebenFast ein Jahr nach meiner 1-Sterne-Bewertung für das Allgäuer Genusshotel, auf die der Hotelier sich noch entschuldigt hatte, wird jetzt vom Hotelier behauptet, dass meine Bewertung eine Verleumdung sei.

Ein starkes Stück, wie ich finde. Oder sollte ich ein freches Stück sagen? 

Das lasse ich selbstverständlich nicht auf mir sitzen
und gehe dagegen vor! 

Am 5. August 2024 erhielt ich von Google eine E-Mail, im Kern mit dieser (zusammenfassenden) Aussage: 

Google hat eine Beschwerde über die nachfolgende(n) URL(s) aus den folgenden rechtlichen Gründen erhalten: Verleumdung

Nach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben:

Verstößt anscheinend gegen: Verleumdung

Folge: Zugriffsbeschränkung

Als Folge davon ist der Beitrag mit meiner Bewertung aktuell gesperrt.

Selbstverständlich legte ich, nach Beratung mit meinem Anwalt, Einspruch gegen die Sperrung meines Beitrags wegen angeblicher Verleumdung ein. Auszugsweise einige Sätze ganz unten. 

  1. Die komplette E-Mail von Google sehen Sie unten stehend.
  2. Meine komplette Bewertung auf Google
  3. Bedauernde Antwort des Hotelbesitzers auf meine Bewertung. 
  4. Den kompletten Sachverhalt und unsere bebilderten Erlebnisse im Hotel, beschrieb ich ausführlich in meinem Blogartikel vom 19. August 2023. 
  5. Einspruch gegen die Bewertungssperrung

Die E-Mail von Google.

E-Mail von Google wegen einer Bewertung und angeblicher Verleumdung

Bewertung auf Google, aktuell gesperrt.

1-Sterne bewertung für Bewertung Allgäuer genusshotel in Isny

Garniert hatte ich meine Bewertung mit 15 aussagekräftigen Beweisbildern, in denen die von mir geschilderten Sachverhalte deutlich zu sehen waren. 

Auf diese Bewertung schrieb damals der Hotelinhaber am 08.09.2023 folgende Antwort:

Lieber Herr Deck,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Erfahrungen während Ihres Aufenthalts bei uns zu teilen. Wir schätzen Ihr ehrliches Feedback und bedauern zutiefst, dass Ihr Aufenthalt nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Es tut uns leid, dass Ihre Unterbringung im Historischen Dorfgasthof Hirsch für Sie unerwartet war.
Da sich unser Betrieb über verschiedene Gebäude aus verschiedenen Epochen erstreckt ist es uns sehr wichtig sicherzustellen, dass unsere Gäste wissen, in welchem Gebäude und damit welche Zimmerkategorie sie buchen. Wir werden die Buchungsstrecke nochmals überprüfen und versuchen, dies in Zukunft noch klarer herauszustellen.
Ihre Anmerkungen zu Ihrem Zimmer und den Einrichtungen sind sehr wichtig für uns. Die Ausstattung des Zimmers werden wir, genauso wie die Dusche, in jedem Fall nochmals überprüfen und verbessern. Bitte entschuldigen Sie die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir bedauern aufrichtig die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. 
Es ist für uns wirklich enttäuschend zu erfahren, dass Ihr Abendessen nicht Ihren Vorstellungen gerecht wurde. Wir werden diesen Vorfall intensiv mit unserer Küchenleitung klären und die Ursache für das Problem dieses Abends ergründen. Normalerweise erfreut sich unser Urlauer Dreierlei großer Beliebtheit bei unseren Gästen und zählt zu den Highlights unserer Speisekarte.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in der Zukunft erneut die Gelegenheit geben, Ihr Vertrauen zurückzugewinnen und sicherzustellen, dass Ihr nächster Aufenthalt ganz nach Ihren Wünschen verläuft. Viele Grüße, Das Allgäuer Genusshotel Team

Den kompletten Sachverhalt und unsere bebilderten Erlebnisse im Hotel, beschrieb ich ausführlich in meinem Blogartikel vom 19. August 2023. 

Auszüge aus meinem Einspruch.

Vom 11.08. bis 14.08.2023 war ich Gast im „Historischen Brauereigasthof Hirsch“. Meine Bewertung beschreibt detailliert und sachlich die vorgefundenen Zustände, einschließlich der mangelhaften Zimmerausstattung und der schlechten Qualität des Essens. Diese Tatsachenbehauptungen habe ich zusätzlich mit Bildern untermauert, die die beschriebenen Mängel belegen.

Meine Bewertung ist deshalb keinesfalls verleumderisch, sondern beruht auf persönlichen Erlebnissen und Tatsachen, die ich während meines Aufenthalts in diesem Hotel gemacht habe.

Gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland habe ich das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht umfasst auch die Möglichkeit, negative Erfahrungen in Form von Bewertungen zu teilen, solange diese auf Tatsachen beruhen und keine Beleidigungen oder falschen Behauptungen enthalten. Meine Bewertung erfüllt diese Kriterien, da sie auf persönlichen Erfahrungen basiert und sachlich formuliert ist.

 

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