Seit April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand zu Radfahrern einhalten. Das wird leider sehr häufig nicht eingehalten.
Erst kürzlich fuhr so ein rücksichtsloser Autofahrer außerorts mit hoher Geschwindigkeit fast auf Tuchfühlung an mir vorbei. 😡 Jeder Radfahrer wird davon ein Lied singen können.
Am gestrigen Sonntag montierte ich einmal probehalber eine Dashcam an mein Fahrrad. Für einen kurzen Test fuhr ich knapp nach 15 Uhr ca. 300/400 Meter mit dem Fahrrad durch unseren beschaulichen Ort. In diesen vielleicht drei Minuten überholten mich sechs Autos. Nur eines hielt den erforderlichen Mindestabstand von innerorts 1,5 Meter ein!
Aus Datenschutzgründen ließ ich Autokennzeichen und Gesichter von der Demoversion einer KI unscharf machen. Weil es eine Demoversion ist (Abo monatlich 109,00 €), sind die Wasserzeichen zu sehen.
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