Schaufensterwerbefirma nervt mit E-Mail-Werbung. Abmahnung, Unterlassungserklärung und 367,23 € Anwaltskosten bezahlt

Wer nicht hören will muss fühlen wegen dauernder E-Mail-Spam-Werbung

Werbe-E-Mails sind grundsätzlich eine „unzumutbare Belästigung“ nach § 7 Abs. 2 Ziff. 3 UWG – also SPAM! – und damit unzulässig. Eine Schaufensterwerbefirma belästigte mich mehrfach mit E-Mail-Werbung. Wer nicht hören will, muss fühlen. 

Nach der ersten verbotenen E-Mail-Werbung der Firma vom 17.08.2024, kündigte ich gegenüber der GmbH für den Wiederholungsfall entsprechende Schritte an. Am 26.01.2025 bekam ich trotzdem erneut Spam-Werbung.

Wer nicht hören will muss fühlen wegen dauernder E-Mail-Spam-Werbung

 

Jetzt gab ich das meinem Rechtsanwalt. Daraufhin musste die Firma eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und 367,23 €  Anwaltskosten bezahlen.

Schaufensterwerbefirma nervt mit E-Mail-Werbung. Abmahnung,
Unterlassungserklärung und € 367,23 Anwaltskosten

Bei Google und Trustpilot sieht man in den Rezensionen, dass diese Firma kräftig mit Spam-Werbung unterwegs ist. Hier einige Beispiele von Nutzern, die sich über Spam der GmbH beklagen.


Update: Das ist dreist. Spam-Mail, Anwaltskosten – und dann mich der Diffamierung bezichtigen? Nicht mit mir, Eyemotion Sales! 😡

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