Jede Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nach § 7 UWG ist grundsätzlich als belästigende Werbung anzusehen und deshalb unzulässig! Dies gilt unabhängig davon, ob damit Verbraucher (B2C) oder sonstige Marktteilnehmer (B2B) angesprochen werden.
Soweit das Gesetz. AutoSuggest hält sich nicht daran, siehe unten stehende E-Mail vom 28. Juli 2024. 😡
AutoSuggest belästigt mich mit verbotener E-Mail-Werbung
Üblicherweise kann man das kostenpflichtig Abmahnen und der Spamer muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Um einer Strafe zu entgehen hat AutoSuggest wahrscheinlich deshalb, lt. Impressum, seinen Geschäftssitz in Malta. 😡 Dort lässt sich dieser Unterlassungsanspruch nicht durchsetzen. Die Telefonnummer ist natürlich aus Deutschland.
Recherchiert man etwas im Internet stellt man fest, dass sich schon eine Reihe „Spam-Belästigter“ dazu geäußert haben. So z. B. im Forum Antispam e. V. und bei Trustpilot.