Am 25.02.2025 erhielt ich diese Spam-E-Mail und berichtete darüber. Gestern wurde der Spammer von meinem Rechtsanwalt kostenpflichtig abgemahnt. Dazu muss er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Wird die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, wird der Spammer verklagt werden. Dann wird es für ihn noch teurer.
E-Mail-Werbung
Von der Werbemail zur Unterlassungserklärung. Erneut Spam-Mail erhalten. Auch dieser Spammer wird Lehrgeld bezahlen

Manche lernen’s nie! Unaufgeforderte Werbemails sind längst verboten – und doch landen sie weiterhin massenhaft in unseren Postfächern. Eine Firma glaubte offenbar erneut, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können. Doch wer nicht hören will, muss eben fühlen: Ich wehre mich dagegen, und am Ende wird es für den Spammer teuer. Die unten stehende Werbe-E-Mail erhielt […]
Schaufensterwerbefirma nervt mit E-Mail-Werbung. Abmahnung, Unterlassungserklärung und 367,23 € Anwaltskosten bezahlt

Werbe-E-Mails sind grundsätzlich eine „unzumutbare Belästigung“ nach § 7 Abs. 2 Ziff. 3 UWG – also SPAM! – und damit unzulässig. Eine Schaufensterwerbefirma belästigte mich mehrfach mit E-Mail-Werbung. Wer nicht hören will, muss fühlen. Nach der ersten verbotenen E-Mail-Werbung der Firma vom 17.08.2024, kündigte ich gegenüber der GmbH für den Wiederholungsfall entsprechende Schritte an. Am […]