Kurz die Vorgeschichte. Eyemotion Sales GmbH verschickte Spam-Mail, wurde von meinem Rechtsanwalt abgemahnt und gab eine Unterlassungserklärung ab: Schaufensterwerbefirma nervt mit E-Mail-Werbung. Abmahnung, Unterlassungserklärung und 367,23 € Anwaltskosten bezahlt.
Bei Google bewertete ich Eyemotion Sales GmbH mit einem Stern und wies auf den Sachverhalt hin. Darauf wollte Eyemotion Sales GmbH die Bewertung wegen Diffamierung löschen lassen: Das ist dreist. Spam-Mail, Anwaltskosten – und dann mich der Diffamierung bezichtigen? Nicht mit mir, Eyemotion Sales!
Nach meinem Einspruch gegen die Löschung meiner Bewertung, stellte Google die Bewertung wieder online. Nun wiederholt sich das Spiel, Eyemotion Sales GmbH beschuldigte mich erneut der Diffamierung! Google hat meine Bewertung abermals gestoppt.
Mehr als dreist von Eyemotion Sales. Verschickt Spam und
beschuldigt mich bei Google zum zweiten Mal der Diffamierung
Die entsprechende Nachricht von Google.
Selbstverständlich habe ich, wie schon beim ersten Mal, dagegen Einspruch erhoben, dem dann auch stattgegeben wurde.
Erneut schickte ich alle wichtigen Dokumente zum Beweis als PDF-Datei mit.
Je nachdem erwäge ich, gegen Eyemotion Sales GmbH rechtliche Schritte gegen dieses Vorgehen zu unternehmen.
Update vom gleichen Tag um 14:00 Uhr. Google war megaschnell und hat meiner Beschwerde gegen Eyemotion Sales GmbH bereits stattgegeben❗️👍😀 Meine 1-Sterne-Bewertung wegen der Spam-Werbung ist wieder online. 👍🙋