Am 25.02.2025 erhielt ich diese Spam-E-Mail und berichtete darüber. Gestern wurde der Spammer von meinem Rechtsanwalt kostenpflichtig abgemahnt. Dazu muss er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Wird die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, wird der Spammer verklagt werden. Dann wird es für ihn noch teurer.