Wer nicht hören will, muss fühlen. Spammer muss 367,23 € Anwaltskosten für die Abmahnung bezahlen

Spam E-Mail E-Mail-Werbung ist verboten Der Spammer wird abgemahnt

Am 25.02.2025 erhielt ich diese Spam-E-Mail und berichtete darüber. Gestern wurde der Spammer von meinem Rechtsanwalt kostenpflichtig abgemahnt. Dazu muss er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. 

Wird die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, wird der Spammer verklagt werden. Dann wird es für ihn noch teurer. 

Werbe-E-Mails sind verboten. Für den Spammer wird es teuer

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